| § 1 | Jede Ehe besteht aus zwei Hälften. Ohne gesonderte Abstimmung gilt: Die Frau ist die Bessere |
| § 2 | Der Mann sorgt für den Staat, die Frau zieht ihn an. |
| § 3 | Die Frau kommt unter die Haube, der Mann unter den Pantoffel. |
| § 4 | Haushaltsdebatten finden grundsätzlich unter Ausschluß der Öffenlichkeit statt. |
| § 5 | Die Haushaltsmittel werden ausschließlich von der Frau verteilt. Der Mann hat die Pflicht der Zustimmung. |
| § 6 | Eine Opposition findet NICHT statt. |
| § 7 | Mann und Frau sind gleichberechtigt. In Zweifelsfällen ist die Frau gleichberechtigter. |
| § 8 | Die Schlüsselgewalt liegt bei der Frau. Es ist ihrem großzügigen Ermessen vorbehalten, dem Mann hin und wieder den Haustürschüssel zu überlassen. |
| § 9 | Geheimabkommen mit dritten Partnern sind für immer ausgeschlossen. |
| § 10 | Verfassungsverletzungen sind unverzüglich durch großzügige Geschenke aus der Welt zu schaffen |
| § 11 | Als verbindliches Staatssiegel gilt der Kuß. |