§ 1 |
Die Hochzeit beginnt mit dem
Anfang und endet mit dem Schluß. |
§ 2 |
Alle Festteilnehmer müssen
persönlich anwesend sein. Der Eintritt erfolgt mit den Füßen, der
Austritt nach Belieben. |
§ 3 |
Schlechte Laune und muffige
Gesichter sind an der Garderobe abzugeben. Für Leute mit Falten auf der
Stirn ist ein heißes Bügeleisen vorhanden. |
§ 4 |
Der Eintritt der geladenen
Gäste ist frei, alle übrigen zahlen das Doppelte. |
§ 5 |
Bei Tisch hat niemand mit den
nachten Fingern in der Suppe des Nachbarn herumzufischen. |
§ 6 |
Jeder trinke und esse was er
kann. Wer allerdings mehr ißt, als er vertragen kann, muß die Arztkosten
selber tragen. |
§ 7 |
Sollte einem mal übel
werden, so gehe er bitte rechtzeitig auf den Hof. Nachbars Hühner wollen
auch mal einen schönen Tag haben. |
§ 8 |
Mehr als sechs Redner dürfen
nicht gleichzeitig reden. |
§ 9 |
Zum Mitsingen sind auch
Gäste verpflichtet, die daheim nicht den Mund aufmachen dürfen. Zu
große Klappen wiederum müssen wegen Zugluft geschlossen bleiben. |
§ 10 |
Es ist nicht gestattet, die
vortragenden Künstler mit sauren Gurken, faulen Eiern oder Tomaten in
Dosen zu bewerfen. |
§ 11 |
Gemeckert darf in keiner Ecke
werden, da weder Ziegen noch Ziegenböcke eingeladen wurden. |
§ 12 |
Jeder Festteilnehmer darf
höchstens einen Stuhl einnehmen; nur dem Brautpaar ist es gestattet, auf
zwei Stühlen zu sitzen. |
§ 13 |
Wer sich beim Lesen dieser
Zeitung auf den Schlips getreten fühlt, binde das nächste Mal eine
Fliege um. |
§ 14 |
Für etwaige Schäden, die
durch Nichtbefolgen dieser Festordnung eintreten, übernimmt niemand,
NIEMAND die Haftung. |
§ 15 |
Diese Festordnung tritt ab
sofort in Kraft. |