Festordnung

§   1 Die Hochzeit beginnt mit dem Anfang und endet mit dem Schluß.
§   2 Alle Festteilnehmer müssen persönlich anwesend sein. Der Eintritt erfolgt mit den Füßen, der Austritt nach Belieben.
§   3 Schlechte Laune und muffige Gesichter sind an der Garderobe abzugeben. Für Leute mit Falten auf der Stirn ist ein heißes Bügeleisen vorhanden.
§   4 Der Eintritt der geladenen Gäste ist frei, alle übrigen zahlen das Doppelte.
§   5 Bei Tisch hat niemand mit den nachten Fingern in der Suppe des Nachbarn herumzufischen.
§   6 Jeder trinke und esse was er kann. Wer allerdings mehr ißt, als er vertragen kann, muß die Arztkosten selber tragen.
§   7 Sollte einem mal übel werden, so gehe er bitte rechtzeitig auf den Hof. Nachbars Hühner wollen auch mal einen schönen Tag haben.
§   8 Mehr als sechs Redner dürfen nicht gleichzeitig reden.
§   9 Zum Mitsingen sind auch Gäste verpflichtet, die daheim nicht den Mund aufmachen dürfen. Zu große Klappen wiederum müssen wegen Zugluft geschlossen bleiben.
§ 10 Es ist nicht gestattet, die vortragenden Künstler mit sauren Gurken, faulen Eiern oder Tomaten in Dosen zu bewerfen.
§ 11 Gemeckert darf in keiner Ecke werden, da weder Ziegen noch Ziegenböcke eingeladen wurden.
§ 12 Jeder Festteilnehmer darf höchstens einen Stuhl einnehmen; nur dem Brautpaar ist es gestattet, auf zwei Stühlen zu sitzen.
§ 13 Wer sich beim Lesen dieser Zeitung auf den Schlips getreten fühlt, binde das nächste Mal eine Fliege um.
§ 14 Für etwaige Schäden, die durch Nichtbefolgen dieser Festordnung eintreten, übernimmt niemand, NIEMAND die Haftung.
§ 15 Diese Festordnung tritt ab sofort in Kraft.