| § 1 | Die Hochzeit beginnt mit dem Anfang und endet mit dem Schluß. |
| § 2 | Alle Festteilnehmer müssen persönlich anwesend sein. Der Eintritt erfolgt mit den Füßen, der Austritt nach Belieben. |
| § 3 | Schlechte Laune und muffige Gesichter sind an der Garderobe abzugeben. Für Leute mit Falten auf der Stirn ist ein heißes Bügeleisen vorhanden. |
| § 4 | Der Eintritt der geladenen Gäste ist frei, alle übrigen zahlen das Doppelte. |
| § 5 | Bei Tisch hat niemand mit den nachten Fingern in der Suppe des Nachbarn herumzufischen. |
| § 6 | Jeder trinke und esse was er kann. Wer allerdings mehr ißt, als er vertragen kann, muß die Arztkosten selber tragen. |
| § 7 | Sollte einem mal übel werden, so gehe er bitte rechtzeitig auf den Hof. Nachbars Hühner wollen auch mal einen schönen Tag haben. |
| § 8 | Mehr als sechs Redner dürfen nicht gleichzeitig reden. |
| § 9 | Zum Mitsingen sind auch Gäste verpflichtet, die daheim nicht den Mund aufmachen dürfen. Zu große Klappen wiederum müssen wegen Zugluft geschlossen bleiben. |
| § 10 | Es ist nicht gestattet, die vortragenden Künstler mit sauren Gurken, faulen Eiern oder Tomaten in Dosen zu bewerfen. |
| § 11 | Gemeckert darf in keiner Ecke werden, da weder Ziegen noch Ziegenböcke eingeladen wurden. |
| § 12 | Jeder Festteilnehmer darf höchstens einen Stuhl einnehmen; nur dem Brautpaar ist es gestattet, auf zwei Stühlen zu sitzen. |
| § 13 | Wer sich beim Lesen dieser Zeitung auf den Schlips getreten fühlt, binde das nächste Mal eine Fliege um. |
| § 14 | Für etwaige Schäden, die durch Nichtbefolgen dieser Festordnung eintreten, übernimmt niemand, NIEMAND die Haftung. |
| § 15 | Diese Festordnung tritt ab sofort in Kraft. |