Festordnung

§   1 Die Hochzeit fängt heute an und wird voraussichtlich solange dauern, bis es hell genug ist, daß jeder seinen Weg nach Hause sicher findet.
§   2 Jeder hat sauber und anständig gewaschen zu erscheinen. Man beachte, daß die Waschung des Halses mit dem Dekollete übereinstimmt.
§   3 Finstere Minen, lange Gesichter, schlechte Laune, Schafkopfkarten und Strickzeug sind an der Garderobe abzulegen.
§   4 Um die guten Sitten zu bewahren, wird gebeten, die Teller heute einmal nicht abzuschlecken und die Füße nicht auf den Tisch zu legen.
§   5 Zu wem die Platte kommt, der nehme nur das beste Stück, sonst nimmt es der Nachbar, denn der hat wie Du, seit langem gefastet.
§   6 Ein jeder hüte sich zu hoffen, es komme noch etwas Besseres, denn es könnte passieren, daß er hungrig von der Tafel aufsteht
§   7 Die Hochzeitszeitung darf nicht zum Einwickeln von Kuchen und Braten benutzt werden. Für diese Zwecke stehen in der Küche Beutel und Tragetaschen zur Verfügung.
§   8 Informationen über das Vorleben des Bräutigams werden als Unwahrheiten betrachtet.
§   9 Die Herren werden gebeten, sich vor dem Tanzen nur mit wirklich originellen Ausreden zu drücken.
§ 10 Wer das Fest vor Mitternacht mit Anstand und ohne fremde Hilfe verlassen kann, beweist, daß er den Sinn der heutigen Feierei nicht richtig verstanden hat.
§ 11 Auf dem Nachhauseweg vermeide man allen Streit mit Obstbäumen, Telegraphenstangen, Zäunen und auch Verwandten und remple diese nicht an.
§ 12 Die Redaktion dieser Zeitung darf im Sinne der Meinungsfreiheit nicht körperlich belangt werden.