| § 1 | Die Hochzeit fängt heute an und wird voraussichtlich solange dauern, bis es hell genug ist, daß jeder seinen Weg nach Hause sicher findet. |
| § 2 | Jeder hat sauber und anständig gewaschen zu erscheinen. Man beachte, daß die Waschung des Halses mit dem Dekollete übereinstimmt. |
| § 3 | Finstere Minen, lange Gesichter, schlechte Laune, Schafkopfkarten und Strickzeug sind an der Garderobe abzulegen. |
| § 4 | Um die guten Sitten zu bewahren, wird gebeten, die Teller heute einmal nicht abzuschlecken und die Füße nicht auf den Tisch zu legen. |
| § 5 | Zu wem die Platte kommt, der nehme nur das beste Stück, sonst nimmt es der Nachbar, denn der hat wie Du, seit langem gefastet. |
| § 6 | Ein jeder hüte sich zu hoffen, es komme noch etwas Besseres, denn es könnte passieren, daß er hungrig von der Tafel aufsteht |
| § 7 | Die Hochzeitszeitung darf nicht zum Einwickeln von Kuchen und Braten benutzt werden. Für diese Zwecke stehen in der Küche Beutel und Tragetaschen zur Verfügung. |
| § 8 | Informationen über das Vorleben des Bräutigams werden als Unwahrheiten betrachtet. |
| § 9 | Die Herren werden gebeten, sich vor dem Tanzen nur mit wirklich originellen Ausreden zu drücken. |
| § 10 | Wer das Fest vor Mitternacht mit Anstand und ohne fremde Hilfe verlassen kann, beweist, daß er den Sinn der heutigen Feierei nicht richtig verstanden hat. |
| § 11 | Auf dem Nachhauseweg vermeide man allen Streit mit Obstbäumen, Telegraphenstangen, Zäunen und auch Verwandten und remple diese nicht an. |
| § 12 | Die Redaktion dieser Zeitung darf im Sinne der Meinungsfreiheit nicht körperlich belangt werden. |