§ 1 |
Die Hochzeit fängt heute an
und wird voraussichtlich solange dauern, bis es hell genug ist, daß jeder
seinen Weg nach Hause sicher findet. |
§ 2 |
Jeder hat sauber und
anständig gewaschen zu erscheinen. Man beachte, daß die Waschung des
Halses mit dem Dekollete übereinstimmt. |
§ 3 |
Finstere Minen, lange
Gesichter, schlechte Laune, Schafkopfkarten und Strickzeug sind an der
Garderobe abzulegen. |
§ 4 |
Um die guten Sitten zu
bewahren, wird gebeten, die Teller heute einmal nicht abzuschlecken und
die Füße nicht auf den Tisch zu legen. |
§ 5 |
Zu wem die Platte kommt, der
nehme nur das beste Stück, sonst nimmt es der Nachbar, denn der hat wie
Du, seit langem gefastet. |
§ 6 |
Ein jeder hüte sich zu
hoffen, es komme noch etwas Besseres, denn es könnte passieren, daß er
hungrig von der Tafel aufsteht |
§ 7 |
Die Hochzeitszeitung darf
nicht zum Einwickeln von Kuchen und Braten benutzt werden. Für diese
Zwecke stehen in der Küche Beutel und Tragetaschen zur Verfügung. |
§ 8 |
Informationen über das
Vorleben des Bräutigams werden als Unwahrheiten betrachtet. |
§ 9 |
Die Herren werden gebeten,
sich vor dem Tanzen nur mit wirklich originellen Ausreden zu drücken. |
§ 10 |
Wer das Fest vor Mitternacht
mit Anstand und ohne fremde Hilfe verlassen kann, beweist, daß er den
Sinn der heutigen Feierei nicht richtig verstanden hat. |
§ 11 |
Auf dem Nachhauseweg vermeide
man allen Streit mit Obstbäumen, Telegraphenstangen, Zäunen und auch
Verwandten und remple diese nicht an. |
§ 12 |
Die Redaktion dieser Zeitung
darf im Sinne der Meinungsfreiheit nicht körperlich belangt werden. |