| § 1 | Falls es regnen oder schneien sollte, findet die Feier bei schlechtem Wetter statt |
| § 2 | Die Feier beginnt am Anfang und endet, wenn niemand mehr da ist. |
| § 3 | In Abänderung der jeweiligen Hausgesetze dürfen Ehemänner heut auch ungefragt an Gesprächen teilnehmen. |
| § 4 | Die Festteilnehmer haben sich nebeneinander, auseinander, jedoch nicht aufeinander zu setzen. |
| § 5 | Der Ablauf des Essens ist nicht durch unnötiges Zögern aufzuhalten, denn nur blitzschnelles Zugreifen sichert einem die besten Stücke. |
|
Abs. 1 |
Jeder nehme sich das Beste vom Essen, sonst nimmt es der Nachbar - geredet wird sowieso. |
| Abs. 2 | Wer Soße auf das Gewand seines Nachbarn schüttet, den braucht dies auf gar keinen Fall leid zu tun, denn es ist genügend Soße vorhanden. |
| Abs. 3 | Hochzeitsgäste mit schlecht sitzendem Gebiß haben lautes Klappern zu unterlassen. |
| Abs. 4 | Vorgesehene Reden sind möglichst kurz zu halten, damit der Essensablauf nicht unnötig aufgehalten wird. |
| § SEX | Nicht während der Feier!!! |
| § 7 | Bei Damenwahl werden die Herrentoiletten geschlossen. |
| § 8 | Das Mitbringen von Tieren ist verboten. Grillen sind an der Garderobe abzugeben, Affen und Kater finden sich im Laufe des Abends von selbst ein. |
| § 9 | Es ist verboten, das Brautpaar am xx.xx.xxxx (also heute), nach seinem Befinden zu fragen. |
| § 10 | Wann die Feier zu Ende ist, bestimmt der vorletzte Gast, er hat den letzten Gast mitzunehmen. |