Aus den Akten...

Heute den xx.xx.xxxx wurde vor dem Amtsgericht xxxxxx ein Prozeß zum Abschluß gebracht, der uns ein Stück fast mittelalterlicher Schauerzustände vor Augen führt:

Der Angeklagte, ein gewisser ......................, scheint zur Ausführung seiner Schauertaten eine ganze Folterkammer ausgeplündert zu haben. Der selbe hat nämlich eine junge Dame, eine gewisse ........................., in die Augen gestochen und ihr den Kopf verdreht (schwere Körperverletzung, § 306 STGB), ihr Herz in Flammen gesetzt (Brandstiftung, § 224 STGB), die Ruhe gestört (unzulässiger Lärm, § 117 OwiG) und ihr den Frieden geraubt (Hausfriedensbruch, § 123 STGB).

Um an sein Ziel zu gelangen, hat er sie dann mit Küssen betäubt, in seinen Wagen verfrachtet (hinterlistige Entführung, § 237 STGB) und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet (Bußgeld nach § 49 STGB).

Dann hat er mit freundlichen Worten ein Geheimnis abgepresst (Erpressung, § 253 STGB) und ihr ernsthaft den Himmel auf Erden versprochen (Vorspiegelung falscher Tatsachen, § 263 STGB).

Um diesen schändlichen Treiben ein Ende zu machen, ist der Betreffende mit der holden Jungfrau gehängt worden, und zwar in den Kasten am Rathaus. Bei Abnahme nach sieben Tagen nahm der Verbrecher die junge Dame in den Arm und schritt davon.

Heute wurden sie zu lebenslanger Haft begnadigt und an die Fesseln der Ehe gekettet!

EINE HARTE (?), ABER GERECHTE STRAFE!!!