Um an sein Ziel zu gelangen, hat er sie dann mit Küssen betäubt, in seinen Wagen verfrachtet (hinterlistige Entführung, § 237 STGB) und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet (Bußgeld nach § 49 STGB).
Dann hat er mit freundlichen Worten ein Geheimnis abgepresst (Erpressung, § 253 STGB) und ihr ernsthaft den Himmel auf Erden versprochen (Vorspiegelung falscher Tatsachen, § 263 STGB).
Um diesen schändlichen Treiben ein Ende zu machen, ist der Betreffende mit der holden Jungfrau gehängt worden, und zwar in den Kasten am Rathaus. Bei Abnahme nach sieben Tagen nahm der Verbrecher die junge Dame in den Arm und schritt davon.
Heute wurden sie zu lebenslanger Haft begnadigt und an die Fesseln der Ehe gekettet!
EINE HARTE (?), ABER GERECHTE STRAFE!!!